Bei Abgabe der Tiere muss von Seiten des Besitzers der Nachweis einer gültigen Schutzimpfung gegen die bekannten Infektionskrankheiten der Hunde bzw. Katzen geführt werden.
Wird dieser nicht erbracht, so gilt als vereinbart, dass der Hund bzw. die Katze von Herrn Dr. Weiß, Essen, dem betreuenden Tierarzt der Pension, oder dessen Beauftragten schutzgeimpft wird. Die Kosten dafür trägt der Tierbesitzer. Besteht bei Hündinnen eine Läufigkeit oder ist diese für die Zeit des Pensionsaufenthaltes zu erwarten, muss dies bei der Angabe mitgeteilt und in die Karteikarte eingetragen werden. Durch Läufigkeit entstehende Mehrarbeit wird besonders berechnet.
Die aufgenommenen Tiere sind in der Obhut von Fach- und Hilfskräften, die sich liebevoll nach bestem Wissen und Gewissen um Pflege und Fütterung der Tiere bemühen.
Gemeinsamer Auslauf einer Gruppe von Hunden wird ausdrücklich gestattet. Unverträgliche Hunde sind als solche anzugeben. Diese erhalten Einzelauslauf.
Bei Krankheit werden die Tiere tierärztlich untersucht und behandelt. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Tierbesitzer.
Darüber hinaus können irgendwelche Garantien für Leben und Gesundheit der Tiere nicht übernommen werden.
Die eingestellten Hunde sollten haftpflichtversichert sein, um eventuelle Ansprüche gegenüber Dritten abzusichern.
Der Pensionspreis ist in voller Höhe bei Pensionsbeginn zu entrichten, mindestens jedoch die Hälfte zuzüglich Impfkosten als Anzahlung.Für Überweisung des Restbetrages kann das Postbankkonto Essen Nr. 35050-434, BLZ 360 100 43 verwendet werden.
Bei Rücktritt von schriftlich oder telefonisch fest vereinbarten Pensionsaufenthalten entsteht ein Anspruch der Pension in Höhe von 30-50% der Pensionsgebühr abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts.
Der Besitzer ist verpflichtet, das Tier an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wird das Tier nicht abgeholt, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Tierpension Weiss vorbehalten, einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung eines Tieres spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins ist die Tierpension Weiss berechtigt, das Tier zu vermitteln oder an ein Tierheim oder eine Tierschutz-Organisation zu übergeben. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die erzielte Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Tieres und anderen entstandenen Aufwendungen verrechnet.
Vor Pensionsantritt müssen Sie Ihre/n Katze / Hund unbedingt entwurmen und mit einem Zecken-/ Flohschutzmittel behandeln. (Spot-on, z.B. Frontline, Exspot, Preventic o.ä.)